Pensionierung
- Planungsbedarf: 70 % des Bruttoeinkommens
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- Illustrative jährliche Lücke
- –
Modellierte Deckung
Grobe AHV-/IV-Modellrente: –
Grobe PK-Modellrente: –
Möglicher Beitrag aus freiem Vermögen: –
Eine gute Vorsorge schützt Ihren Lebensstandard im Alter und Ihre Nächsten bei Invalidität oder Todesfall. Prüfen Sie mit fünf Angaben, wo eine persönliche Analyse besonders wichtig wird.
Der Rechner verwendet vereinfachte Planungsannahmen. Für verbindliche Renten brauchen wir AHV-Kontoauszug, Pensionskassenausweis und Angaben zu Ihrer Familie und Versicherungen.
Bitte ergänzen Sie die fünf Angaben. Das Alter muss zwischen 18 und 75 liegen, das Rentenalter zwischen 55 und 75 und nicht vor dem aktuellen Alter. Die Arbeitsjahre dürfen die Zeit seit dem 18. Geburtstag (höchstens 44 Jahre) nicht überschreiten.
Grobe AHV-/IV-Modellrente: –
Grobe PK-Modellrente: –
Möglicher Beitrag aus freiem Vermögen: –
Grobe AHV-/IV-Modellrente: –
Grobe PK-Modellrente: –
Das Invaliditätsmodell gilt vor dem Referenzalter 65. Danach sind die Altersleistungen zu prüfen.
Geschätzte laufende Hinterlassenenleistungen pro Monat
–Wohnkosten, Alltag und die Zukunft Ihrer Nächsten bleiben. Wir prüfen, welche Leistungen tatsächlich bestehen und wie Sie die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie ergänzen können.
Meine Absicherung analysieren lassenOrientierung für einen Todesfall vor Alter 65. AHV und BVG werden aus heutigem Lohn, Schweizer Erwerbsjahren und den ausgewählten Angehörigen modelliert. Reglement, Beitragskonto und begünstigte Personen entscheiden über die tatsächlichen Ansprüche. Leistungen für unverheiratete Partner, bestehende Policen und Unfallleistungen sind nicht enthalten. Eine mögliche BVG-Abfindung wird nicht als laufende Rente gezählt.
Die Zahlen sind eine erste Orientierung. Für Invalidität wird eine dauerhafte vollständige Invalidität durch Krankheit vor dem Referenzalter 65 und eine aktuelle BVG-versicherte Anstellung angenommen. IV und obligatorische PK werden gemeinsam geschätzt; Ihr Vorsorgeausweis und Ihre Versicherungszeiten können andere Leistungen ergeben. Unfall- und überobligatorische Leistungen fehlen. Für die Todesfallschätzung ergänzen Sie die Familiensituation; Ihre persönlichen Ansprüche werden in der Vorsorgeanalyse geprüft.
Der heutige Bruttolohn ersetzt modellhaft das massgebende durchschnittliche AHV-/IV-Einkommen. Die IV verwendet zwölf Zahlungen und eine Beitragsnäherung: Schweizer Erwerbsjahre geteilt durch Alter minus 20, höchstens 100 %. Unter drei Schweizer Beitragsjahren wird keine IV-Leistung eingesetzt; ausländische Versicherungszeiten und Sonderregeln sind zu prüfen. Die PK-Invalidenrente basiert auf dem geschätzten bisherigen obligatorischen Altersguthaben und künftigen Altersgutschriften bis 65 ohne Zins, umgewandelt mit 6,8 %. Historische Löhne, Zinsen und überobligatorische Leistungen sind unbekannt. Im Altersmodell gelten 13 AHV-Zahlungen, PK-Zins 1,25 %, illustrativer Umwandlungssatz 5 %, Vermögenswachstum 2 % und Entnahme 3,5 %.
Einzahlungen in die Säule 3a oder ein sinnvoller Pensionskasseneinkauf können Steuern sparen. Ob und wie viel für Sie passt, hängt zuerst von Ihrer gesamten Vorsorge ab.
Bei Zuzug in die Schweiz oder Erwerbsunterbrüchen können Beitragsjahre fehlen. Ein individueller Kontoauszug und eine Rentenvorausberechnung zeigen, was tatsächlich erfasst ist.
Der Vorsorgeausweis zeigt Alterskapital und Leistungen bei Invalidität oder Todesfall. Einkaufsmöglichkeiten sind erst nach Prüfung der Liquidität und Lebensplanung sinnvoll.
Die dritte Säule ergänzt Ihre Planung und kann steuerliche Vorteile bringen. Anlagehorizont, Begünstigung und Bezug sind ebenso wichtig wie der Abzug.
Bei Relocation mit Einwanderung in die Schweiz oder Auswanderung aus der Schweiz gehören Vorsorge, Steuern und Absicherung zusammen.
Der Rechner verwendet vereinfachte Planungsannahmen. Für verbindliche Renten brauchen wir AHV-Kontoauszug, Pensionskassenausweis und Angaben zu Ihrer Familie und Versicherungen.