Krankenkasse wählen: Prämie, Franchise und Modell zusammen rechnen
Die tiefste Monatsprämie ist nicht automatisch die günstigste Gesamtlösung. Entscheidend sind Gesundheitskosten und Vertragsbedingungen.
Stand: 30. September 2026Warum die Franchise eine Finanzentscheidung ist
Die Schweizer Grundversicherung verbindet eine monatliche Prämie mit einer Kostenbeteiligung im Krankheitsfall. Wer eine höhere Franchise wählt, zahlt in der Regel weniger Prämie, übernimmt aber mehr Behandlungskosten selbst. Diese Wahl sollte deshalb zum erwarteten Gesundheitsbedarf und zur verfügbaren Liquidität passen. Ein Vergleich allein anhand der Monatsprämie kann in die Irre führen: Zwölf tiefe Monatsprämien sind nicht zwingend günstiger, wenn im selben Jahr hohe Rechnungen eintreffen. Umgekehrt bezahlt eine Person ohne nennenswerte Behandlungskosten mit einer tiefen Franchise möglicherweise einen Prämienaufschlag, den sie kaum nutzt.
Entscheidend ist die gesamte Jahresbelastung: zwölf Prämien, Franchise, Selbstbehalt und gegebenenfalls der Spitalbeitrag. Die Rechnung ist persönlich. Sie hängt von Wohnort, Altersgruppe, Versicherungsmodell, Unfallabdeckung, gewählter Kasse und den tatsächlichen Gesundheitskosten ab. Die obligatorische Grundversicherung deckt gesetzlich definierte Leistungen; innerhalb dieser Grundversicherung entscheidet nicht ein anderes medizinisches Leistungsversprechen über die Franchise. Unterschiede zeigen sich vor allem bei Prämie, Abrechnungsablauf, Service und der Wahl eines Modells mit bestimmten Zugangspfaden.
Für eine saubere Entscheidung sammeln Sie deshalb zuerst die Prämienofferten für denselben Wohnort und dasselbe Modell. Stellen Sie dann mehrere mögliche Behandlungskosten nebeneinander: ein gesundes Jahr, ein durchschnittliches Jahr und ein Jahr mit hohen Kosten. So sehen Sie, ob die Prämienersparnis die zusätzliche Kostenbeteiligung tatsächlich aufwiegt. Eine höhere Franchise ist besonders dann unangenehm, wenn die Kosten zwar tragbar erscheinen, die Rechnung aber genau in einer Phase mit knapper Liquidität kommt.
Franchise, Selbstbehalt und weitere Kosten richtig lesen
Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise 300 Franken. Wahlfranchisen reichen bis 2'500 Franken. Rechnungen für grundsätzlich versicherte Leistungen bezahlen Versicherte zuerst bis zur gewählten Franchise selbst. Danach fällt in der Regel ein Selbstbehalt von 10 Prozent an, bei Erwachsenen grundsätzlich bis maximal 700 Franken pro Kalenderjahr. Zusätzlich kann bei stationärem Spitalaufenthalt ein gesetzlicher Beitrag entstehen. Für Kinder gelten andere Wahlmöglichkeiten und Grenzen. Einzelne Leistungen oder Situationen können von der üblichen Kostenbeteiligung abweichen; deshalb lohnt sich bei einem konkreten Behandlungsplan die Prüfung der BAG-Information und der Leistungsabrechnung.
Die Kostenbeteiligung beginnt in jedem Kalenderjahr neu. Ein im Dezember ausgeschöpfter Betrag ist im Januar nicht automatisch weiterhin ausgeschöpft. Wer eine planbare Behandlung über den Jahreswechsel erwartet, berücksichtigt beide Jahre im Budget. Gleichzeitig sagt eine Vorjahresabrechnung nicht sicher voraus, was im nächsten Jahr geschieht. Gerade bei chronischen Krankheiten sind die bisherigen Rechnungen jedoch ein wichtiger Ausgangspunkt, weil sich wiederkehrende Medikamente, Kontrollen und Therapien meist besser abschätzen lassen als einmalige Ereignisse.
Die Begriffe sollten nicht vermischt werden. Eine Franchise ist kein Versicherungsbeitrag, sondern die erste Stufe der eigenen Behandlungskosten. Der Selbstbehalt setzt grundsätzlich danach ein. Die Prämie ist unabhängig davon jeden Monat fällig. Bei einem Wechsel der Kasse werden Prämie und Kostenbeteiligung separat verglichen. Eine Prämienverbilligung wiederum kann die effektive Prämienlast verändern; dafür gelten kantonale Voraussetzungen. Wer die eigene Budgetbelastung ermittelt, sollte die zugesprochene Verbilligung berücksichtigen und nicht eine Bruttprämie mit einem bereits verbilligten Betrag vergleichen.
Ein Rechenbeispiel mit zwei Gesundheitsjahren
Nehmen wir ein rein illustratives Angebot für eine erwachsene Person: Franchise 300 Franken mit 450 Franken Monatsprämie oder Franchise 2'500 Franken mit 320 Franken Monatsprämie. Die Prämien unterscheiden sich um 130 Franken pro Monat, also 1'560 Franken im Jahr. In einem Jahr ohne Leistungen, die auf die Franchise angerechnet werden, wäre die höhere Franchise in diesem Beispiel um 1'560 Franken günstiger. Bei 1'000 Franken anerkannten Behandlungskosten trägt die Person mit Franchise 300 grob 300 Franken Franchise und 70 Franken Selbstbehalt. Mit Franchise 2'500 trägt sie die 1'000 Franken zunächst selbst. Der zusätzliche Eigenanteil beträgt 630 Franken, sodass von der Prämienersparnis rechnerisch 930 Franken bleiben.
Bei 10'000 Franken anerkannten Kosten verändert sich das Bild. Die tiefere Franchise führt grob zu 300 Franken Franchise plus höchstens 700 Franken Selbstbehalt; die höhere zu 2'500 Franken Franchise plus höchstens 700 Franken Selbstbehalt. Die höhere Franchise verursacht somit 2'200 Franken mehr Kostenbeteiligung, während die Prämie nur 1'560 Franken tiefer ist. Unter diesen vereinfachten Annahmen wäre die tiefe Franchise um 640 Franken günstiger. Spitalbeitrag, besondere Selbstbehaltsregeln und nicht versicherte Positionen sind in beiden Beispielen ausgeklammert.
Dieses Beispiel ist keine aktuelle Prämienofferte und kein allgemeiner Schwellenwert. Es zeigt die Methode: Prüfen Sie die konkrete Prämiendifferenz und rechnen Sie dieselben Versorgungsszenarien für jede Franchise durch. Eine Person mit regelmässigen Medikamenten kann zu einem anderen Ergebnis kommen als eine Person mit fast keinen Rechnungen. Auch die Frage, ob ein möglicher Höchstbetrag kurzfristig bezahlt werden kann, gehört zur Entscheidung.
Wie viel Reserve eine hohe Franchise verlangt
Wer die maximale Franchise wählt, sollte eine Rechnung für die Franchise, einen möglichen Selbstbehalt und die laufenden Prämien ohne Kredit bezahlen können. Das klingt selbstverständlich, wird aber beim Vergleich von Monatsprämien leicht verdrängt. Eine Notreserve schützt vor dem Fall, dass eine Behandlung im Januar beginnt und der grösste Teil der Kostenbeteiligung sofort anfällt. Wer die Prämienersparnis laufend ausgibt, spart auf dem Papier und schafft zugleich ein Liquiditätsrisiko.
Eine einfache Umsetzung ist ein separates Gesundheitsbudget. Überweisen Sie den monatlichen Prämienunterschied zwischen tiefer und hoher Franchise auf ein gut verfügbares Konto. In guten Jahren wächst daraus eine Reserve. In einem teuren Jahr finanziert sie die zusätzlichen Rechnungen. Das ist keine Garantie, dass die höhere Franchise wirtschaftlich optimal ist: Entscheidend bleiben die konkreten Offerten und Gesundheitskosten. Die Reserve verbessert aber die Tragbarkeit der gewählten Strategie. Bei mehreren versicherten Familienmitgliedern muss der mögliche Eigenanteil pro Person betrachtet werden. Eine Familie kann hohe individuelle Franchisen nur dann entspannt tragen, wenn auch mehrere gleichzeitige Krankheitsfälle das Budget nicht überfordern.
Besprechen Sie die Franchise frühzeitig neu, wenn sich Ihre Situation ändert: eine geplante Operation, ein neuer Dauerbedarf an Medikamenten, ein tieferes Einkommen oder eine neue Familienkonstellation können die bisherige Wahl kippen. Die Franchise wird nicht rückwirkend angepasst, weil später Rechnungen auftauchen. Deshalb ist der Termin vor dem Jahreswechsel relevant. Bei Unsicherheit kann die sichere Liquidität wichtiger sein als eine rechnerisch kleine erwartete Einsparung.
Grundversicherung und Zusatzversicherung getrennt behandeln
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung und freiwillige Zusatzversicherungen folgen unterschiedlichen Regeln. Für die Grundversicherung gilt Aufnahmezwang im örtlichen Tätigkeitsbereich: Alter oder Gesundheitszustand dürfen nicht zu einer Ablehnung führen. Bei Zusatzversicherungen kann hingegen eine Gesundheitsprüfung stattfinden, und vertragliche Bedingungen bestimmen Leistungen sowie Kündigungsfristen. Wer beide Policen beim gleichen Anbieter hat, sollte sie beim Wechsel gedanklich und administrativ trennen.
Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung nicht leichtfertig, bevor eine neue Zusatzdeckung rechtsverbindlich angenommen wurde und Sie die Leistungen verglichen haben. Eine spätere Annahme ist nicht garantiert. Umgekehrt müssen Grundversicherung und Zusatzversicherung nicht zwingend bei derselben Kasse sein. Ob ein getrennter Bezug praktisch sinnvoll ist, hängt von Prämie, Service und den konkreten Versicherungsbedingungen ab. Prüfen Sie dabei mögliche Bündelrabatte und ob deren Verlust die Rechnung verändert, ohne die medizinisch relevanten Deckungsfragen auf einen Rabatt zu reduzieren.
Besonders wichtig ist die Frage, welche Rechnung von welcher Versicherung bezahlt wird. Eine Behandlung kann Teil der Grundversicherung, der Zusatzversicherung oder gar nicht gedeckt sein. Vor einer teuren Wahlleistung sollten Sie eine schriftliche Kostengutsprache beziehungsweise Deckungsabklärung einholen. Beim jährlichen Franchisenvergleich gehören jedoch nur die Kosten in die Rechnung, die tatsächlich der Franchise der Grundversicherung unterliegen. Sonst überschätzen Sie den Nutzen einer tiefen Franchise. Eine übersichtliche Liste Ihrer Policen, Fristen und Ausschlüsse ist oft hilfreicher als ein blosses Ranking der billigsten Prämie.
Versicherungsmodelle fair vergleichen
Neben der Franchise beeinflusst das Versicherungsmodell die Prämie. Standardmodell, Hausarztmodell, HMO oder telemedizinisches Modell unterscheiden sich insbesondere darin, welchen Weg Sie bei neuen gesundheitlichen Problemen zuerst nutzen müssen. Ein günstigeres Modell ist nur dann sinnvoll, wenn seine Regeln zu Ihrem Alltag passen. Wer regelmässig einen bestimmten Spezialisten besucht oder häufig zwischen Wohn- und Arbeitsort unterwegs ist, prüft die Ausnahmen und Überweisungsregeln genau. Bei einem HMO-Modell zählt auch, ob eine geeignete Praxis erreichbar ist und neue Patientinnen und Patienten betreut.
Beim Preisvergleich sollten Sie die Varianten konstant halten. Vergleichen Sie beispielsweise Franchise 300 im gleichen Modell bei mehreren Kassen und anschliessend Franchise 2'500 im gleichen Modell. Wenn gleichzeitig Franchise, Modell und Unfallabdeckung geändert werden, lässt sich die Quelle einer Prämienersparnis kaum erkennen. Das BAG bietet mit Priminfo einen offiziellen, anonymen und werbefreien Prämienrechner. Dort können Sie Prämien nach Postleitzahl und Situation vergleichen und die Franchiseentscheidung durchrechnen.
Prüfen Sie den Umgang mit bestehenden Arztbeziehungen und geplanten Therapien vor dem Modellwechsel. Ein Modellwechsel mit Kommunikationspflicht kann im Alltag funktionieren, wenn diese Pflicht bekannt und leicht erfüllbar ist. Wer die Regeln häufig übersieht, riskiert Aufwand und mögliche Leistungsstreitigkeiten. Lesen Sie deshalb die Modellbedingungen und fragen Sie konkrete Fälle vorab schriftlich nach. Das niedrigste Preisschild ist nicht automatisch die beste Gesamtlösung; ein Modell muss medizinisch und organisatorisch passen.
Krankenkasse per Jahreswechsel korrekt wechseln
Für den Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar muss die Kündigung grundsätzlich spätestens am 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen. Der Poststempel genügt nicht. Fällt der Termin auf einen arbeitsfreien Tag, zählt nach den BAG-Hinweisen der vorherige Werktag während der üblichen Geschäftszeit. Eine frühzeitige Zustellung mit Nachweis ist daher vernünftig. Das BAG empfiehlt, die Kündigung nach Möglichkeit bereits bis Mitte November per Einschreiben oder A-Post Plus zu versenden. Melden Sie sich gleichzeitig bei der gewünschten neuen Kasse an, statt auf die Kündigungsbestätigung zu warten.
Die neue Grundversicherung beginnt erst, wenn die gesetzlichen Schritte abgeschlossen sind; die neue Kasse bestätigt die Übernahme. Die bisherige Deckung soll dadurch nicht unbemerkt wegbrechen. Offene, gemahnte Schulden für Prämien oder Kostenbeteiligungen können einen Wechsel verhindern, wenn sie bis zum Jahresende nicht beglichen sind. Prüfen Sie also nicht nur die neue Offerte, sondern auch den Kontostand bei der bisherigen Kasse. Bewahren Sie Kündigung, Zustellnachweis, Anmeldung und Bestätigung zusammen auf.
Ein Wechsel ist unabhängig von einer Prämienerhöhung möglich. Die neue, vom BAG genehmigte Prämie wird für die Entscheidung jeweils im Herbst kommuniziert. Für den Wechsel mitten im Jahr gelten engere Voraussetzungen; er ist nicht einfach dieselbe jährliche freie Wahl zu einem beliebigen Datum. Wer unsicher ist, sollte die aktuelle BAG-Wegleitung für seinen Versicherungsfall konsultieren. Die Zusatzversicherung hat gegebenenfalls eine andere Kündigungsfrist und wird mit einer Kündigung der Grundversicherung nicht automatisch beendet.
Eine tiefere oder höhere Franchise beantragen
Wer bei derselben Kasse bleibt und lediglich die Franchise ändern will, muss ebenfalls die Fristen beachten. Eine tiefere Franchise oder die Rückkehr zur ordentlichen Franchise von 300 Franken ist der Kasse nach BAG-Angaben bis 30. November mitzuteilen. Für eine höhere Franchise besteht grundsätzlich bis Ende Dezember Zeit. Weil Feiertage, Bearbeitung und Zustellweg praktische Risiken schaffen, sollten Sie die Änderung nicht am letzten Tag absenden. Lassen Sie sich die Franchise für das kommende Jahr bestätigen und vergleichen Sie die Prämienbestätigung mit Ihrer Bestellung.
Die Wahl gilt für das kommende Kalenderjahr; sie ist keine kurzfristige Stellschraube für eine bereits eingetretene Krankheit. Wer im Dezember eine Behandlung plant, sollte wissen, welche Kosten in welchem Kalenderjahr abgerechnet werden und welche Franchise jeweils gilt. Auch ein Wechsel des Versicherungsmodells sollte laut BAG bis 30. November beantragt werden. Bei gleichzeitiger Änderung mehrerer Merkmale lassen Sie sich die vollständige Kombination schriftlich bestätigen: Kasse, Modell, Franchise, Unfallabdeckung und Prämie.
Notieren Sie sich einen jährlichen Prüfungstermin nach Veröffentlichung der neuen Prämien. Ein fester Termin ist wirksamer als spontane Reaktionen auf Werbung. Er erlaubt, die tatsächlichen Kosten der vergangenen zwölf Monate, absehbare Behandlungen und die neuen Prämien gemeinsam zu betrachten. Eine kurze Entscheidungsvorlage kann aus drei Zahlen bestehen: Jahresprämie der Alternative, möglicher maximaler Eigenanteil und Differenz im Szenario mit erwarteten Behandlungskosten. Damit ist die Entscheidung nachvollziehbar.
Unfallabdeckung und Prämienverbilligung prüfen
Arbeitnehmende mit genügend Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber sind in der Regel auch gegen Nichtberufsunfälle über den Arbeitgeber versichert. In diesem Fall kann die Unfalldeckung der Grundversicherung häufig sistiert werden, wodurch die Prämie sinkt. Entscheidend sind die aktuellen Voraussetzungen und die tatsächliche Deckung. Bei Stellenwechsel, Arbeitszeitreduktion oder Ende des Arbeitsverhältnisses muss die Deckung erneut geprüft werden. Eine unbemerkte Lücke kann weit schwerer wiegen als die eingesparte Prämie. Selbstständigerwerbende und Personen ohne entsprechende Arbeitgeberdeckung haben andere Bedürfnisse und sollten die Unfallfrage bewusst klären.
Daneben kann eine individuelle Prämienverbilligung einen erheblichen Teil der effektiven Belastung bestimmen. Zuständig sind die Kantone, die Anspruch und Verfahren nach eigenen Regeln beurteilen. Für einen Haushalt im Kanton Zürich ist daher die zuständige Zürcher Stelle massgebend; nach einem Umzug kann ein anderer Kanton zuständig sein. Im Budget zählt die tatsächlich bewilligte Verbilligung, nicht eine angenommene Zahl aus einem Internetvergleich. Wer neu zuzieht oder dessen Einkommen sich deutlich verändert, sollte die Anspruchsvoraussetzungen und Fristen aktiv prüfen.
Eine günstige Franchise allein ist keine vollständige Krankenversicherungsstrategie. Zusammen mit Unfallabdeckung, Prämienverbilligung und Versicherungsmodell kann sich ein anderes Bild ergeben. Die Reihenfolge der Prüfung hilft: zuerst feststellen, welche Risiken bereits gedeckt sind; dann die Prämien für geeignete Modelle vergleichen; danach die passende Franchise mit einer realistischen Gesundheitsreserve wählen.
Checkliste für den jährlichen Vergleich
Beginnen Sie mit den offiziellen Prämien für Ihre Postleitzahl und Altersgruppe. Halten Sie das gewünschte Modell und die Unfallabdeckung fest. Tragen Sie für jede sinnvolle Franchise die Jahresprämie ein. Sammeln Sie anschliessend Rechnungen der letzten Jahre, teilen Sie einmalige und wiederkehrende Kosten und überlegen Sie, welche Behandlungen im nächsten Jahr absehbar sind. Rechnen Sie wenigstens ein ruhiges, ein mittleres und ein teures Jahr durch. Prüfen Sie besonders den Betrag, den Sie in einem teuren Jahr kurzfristig selbst bezahlen müssten.
Danach kontrollieren Sie die praktischen Bedingungen: akzeptierte Hausarztpraxis, telemedizinische Erreichbarkeit, Vorgehen bei Notfällen, digitale Rechnungsabwicklung und Service. Lesen Sie allfällige Zusatzpolicen separat. Wenn Sie die Kasse wechseln, legen Sie Kündigungs- und Anmeldeschreiben mit Zustellnachweisen ab. Wenn Sie nur die Franchise ändern, bewahren Sie die schriftliche Bestätigung auf. Prüfen Sie auch offene Forderungen beim bisherigen Versicherer. Ein Wechsel, der an einer unbezahlten Mahnung scheitert, spart keine Prämie.
Zum Schluss notieren Sie Ihre Entscheidung in einem Satz: Welche Kombination wurde gewählt und weshalb? Beispielsweise kann die Begründung lauten, dass regelmässige Therapiekosten eine tiefe Franchise rechtfertigen, oder dass die höhere Franchise wegen genügend Reserve und deutlicher Prämienersparnis gewählt wurde. Diese kurze Notiz macht den Vergleich im nächsten Herbst schneller und zeigt, ob die damaligen Annahmen eingetreten sind. Wer Unterstützung wünscht, sollte eine Beratung mit konkreten Offerten und Rechnungen vorbereiten; allgemeine Preisversprechen ersetzen die persönliche Rechnung nicht.
Häufige Fragen zur Franchise und zum Wechsel
Ist die höchste Franchise immer für gesunde Personen richtig? Nein. Auch bei geringer erwarteter Nutzung zählen die konkrete Prämiendifferenz und die Fähigkeit, einen hohen Eigenanteil zu bezahlen. Ein unerwarteter Unfall oder eine neue Diagnose lässt sich nicht vollständig planen. Die Rechnung zeigt einen möglichen finanziellen Vorteil, aber kein Versprechen für das nächste Jahr. Kann ich wegen einer bestehenden Krankheit von der neuen Grundversicherung abgelehnt werden? Für die obligatorische Grundversicherung gilt der gesetzliche Aufnahmezwang im Tätigkeitsgebiet. Bei freiwilligen Zusatzversicherungen ist die Situation anders; dort sind Gesundheitsfragen und Vertragsbedingungen möglich.
Lohnt ein Kassenwechsel ohne Modellwechsel? Er kann sich lohnen, wenn eine andere Kasse für dieselbe Franchise und dasselbe Modell eine tiefere genehmigte Prämie anbietet und die Abwicklung überzeugt. Ein Wechsel nur wegen eines kleinen Preisunterschieds sollte mögliche organisatorische Nachteile mitbedenken. Darf ich meine Zusatzversicherung behalten? Grund- und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Anbietern liegen, sofern die jeweiligen Verträge fortgeführt werden. Prüfen Sie eine bestehende Zusatzdeckung sorgfältig, bevor Sie sie kündigen.
Welche Zahl ist für einen schnellen Vergleich am wichtigsten? Es gibt keine einzelne Zahl. Die Jahresprämie zeigt nur den fixen Teil. Die mögliche maximale Kostenbeteiligung zeigt das Risiko. Eine Kombination aus beidem, ergänzt um plausible Behandlungsszenarien, ermöglicht eine brauchbare Entscheidung. Wo finde ich neutrale Prämien? Priminfo ist der offizielle Rechner des Bundesamts für Gesundheit. Wenn Sie die Angaben dort aktuell halten, vermeiden Sie veraltete Prämientabellen und vergleichen die Varianten auf derselben Grundlage.
Ein weiterer häufiger Punkt betrifft die Abrechnung von Leistungen kurz vor dem Kassenwechsel. Klären Sie bei Unstimmigkeiten das Behandlungsdatum, die versicherte Leistung und die damals gültige Police. Die Rechnung kann später eintreffen, ohne dass sich dadurch der Zeitraum der Behandlung ändert. Legen Sie alte und neue Policen deshalb nicht sofort beiseite. So können Sie Rückfragen zu Franchise, Selbstbehalt und Zuständigkeit nachvollziehen. Prüfen Sie zudem, ob ein geplantes Behandlungsprogramm mit den Regeln des neuen Modells vereinbar ist. Eine kurze schriftliche Antwort der neuen Kasse kann spätere Unsicherheit vermeiden.
Diese Informationen sind allgemein. Ihre Unterlagen, Verträge und die zuständigen Stellen bestimmen, was für Ihren Fall gilt.
