Andrade Finance
Versicherungen

Versicherungscheck: Welche Policen schützen wirklich?

Singles, Paare und Familien brauchen unterschiedliche Deckungen. Ein systematischer Vergleich zeigt Lücken und Doppelspurigkeiten.

Stand: 30. September 2026

Versicherungsschutz beginnt mit dem möglichen Schaden

Eine Policenliste allein zeigt noch nicht, ob jemand gut geschützt ist. Beginnen Sie mit den Folgen, die ein Haushalt finanziell nicht selbst tragen könnte. Dazu gehören hohe Forderungen Dritter, längerer Verlust des Erwerbseinkommens, Tod einer unterstützenden Person und grössere Schäden am Eigentum. Kleine, gut tragbare Schäden können anders behandelt werden. Notieren Sie für jedes Risiko, wer betroffen wäre, wie hoch der jährliche Bedarf ausfiele und wie lange der Haushalt die Kosten aus eigenem Vermögen tragen könnte. Danach erst schauen Sie in Policen und Sozialversicherungsleistungen. Beispiel: Eine alleinlebende Person ohne Kinder braucht meist eine andere Todesfallabsicherung als ein Paar mit zwei Kindern und Hypothek. Sie kann dennoch ein grosses Problem haben, wenn sie nach Krankheit über längere Zeit nicht arbeiten kann. Eine Familie mit hohem Einkommen kann wiederum bei Tod eines Elternteils betroffen sein, obwohl sie viel spart, weil Betreuung und Wohnkosten weiterlaufen. Versicherungen sind Werkzeuge zur Übertragung bestimmter Risiken, keine allgemeine Sparform. Ein Check sollte deshalb für jeden Vertrag erklären, welche konkrete Lücke er schliesst. Wenn ein Schaden aus der vorhandenen Reserve tragbar ist, kann ein hoher Selbstbehalt sinnvoll sein. Wenn ein Risiko den Lebensstandard der Angehörigen gefährdet, verdient es Priorität, auch wenn der Eintritt selten ist. Diese Reihenfolge schützt vor einer Sammlung teurer Zusatzbausteine ohne klaren Nutzen.

Alle bestehenden Leistungen auf einer Seite sammeln

Legen Sie eine Übersicht mit versicherter Person, Risiko, Leistung, Selbstbehalt, Prämie, Laufzeit und Kündigungsfrist an. Nehmen Sie nicht nur private Policen auf. Arbeitgeber, Pensionskasse, AHV oder IV, Unfallversicherung und Krankenkasse können bereits wichtige Teile abdecken. Fragen Sie beim Arbeitgeber nach dem aktuellen Vorsorgeausweis und den Bedingungen einer allfälligen Krankentaggeldversicherung. Prüfen Sie, ob die Angaben bei Krankheit und Unfall unterschiedlich sind. Listen Sie ausserdem private Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, Reise, Lebensversicherung und Zusatzversicherung auf, soweit vorhanden. Ein Beispiel: Auf einer Kreditkarte ist eine Reiseannullation eingeschlossen, zusätzlich besteht eine separate Reisepolice und im Haushaltspaket ein weiterer Baustein. Ob dies eine unnötige Doppelung ist, lässt sich erst aus Leistungsgrenzen, Ausschlüssen und versicherten Personen erkennen. Tragen Sie deshalb nicht bloss «Reiseversicherung: ja» ein. Schreiben Sie, welche Ausgaben, Länder und Personen tatsächlich gedeckt sind. Bewahren Sie Allgemeine Versicherungsbedingungen und aktuelle Policen zusammen mit der Übersicht auf. Bei alten Verträgen kontrollieren Sie, ob die Adresse, Lebensgemeinschaft, begünstigte Personen und versicherten Summen noch stimmen. Der Wert einer Übersicht zeigt sich auch im Schadenfall: Angehörige können rasch erkennen, welche Stelle zu informieren ist und welche Fristen im Vertrag stehen.

Grundversicherung und Zusatzversicherung sauber trennen

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung schützt in der Schweiz bei Krankheit und Mutterschaft sowie unter bestimmten Voraussetzungen bei Unfall. Der gesetzlich vorgeschriebene Leistungsumfang ist bei allen Grundversicherern gleich. Prämie, Modell, Service und Abwicklung können sich trotzdem unterscheiden. Eine Zusatzversicherung ist freiwillig und kann besondere Leistungen oder Komfort umfassen; die vertragliche Deckung ist nicht automatisch bei allen Anbietern gleich. Diese Trennung ist beim Wechsel entscheidend. Für die Grundversicherung besteht grundsätzlich ein Aufnahmeanspruch unabhängig vom Gesundheitszustand. Eine Zusatzversicherung kann im Rahmen des geltenden Privatversicherungsrechts eine Gesundheitsprüfung vorsehen. Die FINMA rät, die bestehende Zusatzdeckung erst zu kündigen, wenn der gewünschte neue Versicherer die Aufnahme bestätigt hat. Ein Beispiel: Eine Person findet eine günstigere Grundversicherung und möchte gleichzeitig die Spitalzusatzversicherung wechseln. Sie kann die beiden Entscheidungen getrennt treffen. Würde sie die bestehende Zusatzversicherung vor einer schriftlichen neuen Annahme kündigen, könnte sie am Ende ohne vergleichbare Deckung dastehen. Prüfen Sie in Zusatzbedingungen insbesondere Spitallisten, Behandlungsarten, Höchstbeträge und Vorbehalte. Eine tiefere Prämie bei weniger Leistung ist nicht automatisch günstiger. Notieren Sie, welche Zusatzleistung Sie tatsächlich genutzt haben oder künftig realistisch benötigen. So lässt sich der Preis mit dem konkreten Nutzen vergleichen.

Franchise und Selbstbehalt gehören ins Budget

Bei der Grundversicherung tragen Erwachsene neben den Prämien eine Franchise und danach einen Selbstbehalt. Das Bundesamt für Gesundheit nennt eine ordentliche Franchise von CHF 300 und einen Selbstbehalt von zehn Prozent bis maximal CHF 700 pro Kalenderjahr; höhere Wahlfranchisen sind möglich. Die Entscheidung für eine hohe Franchise verändert damit nicht den gesetzlichen Leistungskatalog, aber die Zahlungsbelastung bei Behandlung. Vergleichen Sie die Jahresprämie plus erwartete eigene Behandlungskosten unter mehreren Szenarien. Ein Beispiel: Eine Person wählt CHF 2'500 Franchise und spart CHF 900 Prämie im Jahr. Bleibt sie gesund, kann diese Wahl vorteilhaft sein. Bei hohen Behandlungskosten muss sie die Franchise und den Selbstbehalt finanzieren können. Wer nur CHF 600 Reserve hat, trägt ein erhebliches Liquiditätsrisiko. Vergleichen Sie darum auch die finanzielle Belastung im schlechten Jahr. Bei Kindern gelten andere Franchisen und Selbstbehaltgrenzen. Eine Prämienverbilligung kann für berechtigte Haushalte die Kosten verändern und sollte beim zuständigen Kanton geprüft werden. Ein Versicherungscheck, der nur Monatsprämien nebeneinanderstellt, lässt die Hälfte der Rechnung aus. Tragen Sie Gesundheitskosten im Haushaltsbudget als Jahresposition ein, prüfen Sie die tatsächlichen Rechnungen des Vorjahrs und berücksichtigen Sie geplante Behandlungen. Die passende Franchise kann sich mit Gesundheit und Reserve von Jahr zu Jahr ändern.

Unfallversicherung nach Arbeitspensum prüfen

Bei mindestens acht Arbeitsstunden pro Woche beim selben Arbeitgeber sind Arbeitnehmende über dessen Unfallversicherung auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Unter dieser Schwelle umfasst die Arbeitgeberdeckung grundsätzlich Berufsunfälle und Berufskrankheiten; der Schutz für Unfälle in der Freizeit muss dann anders sichergestellt werden, häufig über die Grundversicherung. Für Selbständigerwerbende und Personen ohne Anstellung gelten wieder andere Konstellationen. Prüfen Sie die tatsächliche Wochenarbeitszeit pro Arbeitgeber, nicht nur das gesamte Pensum über mehrere Stellen. Ein Beispiel: Eine Person arbeitet sechs Stunden bei einem Arbeitgeber und sechs Stunden bei einem anderen. Die pauschale Aussage «zwölf Stunden angestellt» genügt nicht, um die Nichtberufsunfalldeckung über einen der beiden Arbeitgeber zu bestätigen. Lassen Sie die Situation klären und kontrollieren Sie den Unfallzusatz der Krankenkasse. Wenn eine volle Arbeitgeberdeckung besteht, kann die Unfalldeckung der Grundversicherung unter den Voraussetzungen sistiert werden. Nach einem Stellenwechsel oder einer Reduktion des Pensums muss die Entscheidung überprüft werden. Der Leistungsumfang einer Unfallversicherung und der Krankenkasse unterscheidet sich, etwa bei Kostenbeteiligung; betrachten Sie deshalb nicht allein die Prämie. Bei längerer Arbeitslosigkeit oder Übergängen zwischen Beschäftigungen sollten Beginn und Ende der Deckung besonders genau festgehalten werden. Ein kurzer Kontrollanruf kann eine riskante Lücke vermeiden.

Erwerbsausfall durch Krankheit und Unfall unterscheiden

Eine Krankheit und ein Unfall können beide zum gleichen Einkommensverlust führen, aber unterschiedliche Versicherungen und Vertragsbedingungen auslösen. Notieren Sie in zwei Spalten, wer in den ersten Wochen den Lohn weiterbezahlt, welche Taggeldleistungen bestehen und welche Renten bei dauerhafter Invalidität möglich wären. Fragen Sie nach Wartefrist, Leistungsdauer, versichertem Lohn und Ausschlüssen. Bei angestellten Personen können Arbeitgeber und Pensionskasse Teile des Schutzes bieten; die tatsächliche Höhe hängt von Beschäftigung und Reglement ab. Das BSV erklärt, dass IV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge je nach Ursache und Voraussetzungen Invalidenrenten zahlen können. Nehmen Sie keine pauschalen 80 Prozent des Bruttolohns als garantierte Leistung an. Verwenden Sie eine solche Quote allenfalls als persönlichen Bedarf und vergleichen Sie sie mit den konkret ausgewiesenen Ansprüchen. Ein Beispiel: Eine selbständig erwerbende Grafikerin erzielt im Mittel CHF 95'000 pro Jahr, hat aber stark schwankende Rechnungszahlungen. Wenn sie sechs Monate nicht arbeiten kann, brechen Einnahmen weg und Fixkosten bleiben. Sie sollte Reserve, Taggeld und längerfristige Invaliditätsvorsorge gesondert prüfen. Ein angestellter Vater mit festem Lohn hat andere Grunddeckungen, aber ebenfalls eine mögliche Lücke. Der Versicherungscheck beschreibt diese Unterschiede in Franken pro Monat und zeigt, wie lange die Familie die Lücke tragen könnte.

Todesfallabsicherung aus Unterhaltspflichten ableiten

Eine Todesfallversicherung ist nicht für alle Haushalte gleich dringlich. Entscheidend ist, wer finanziell von der versicherten Person abhängt. Berechnen Sie im Todesfall die weiterlaufenden jährlichen Ausgaben der Hinterbliebenen: Wohnen, Kinderbetreuung, Ausbildung, Schulden, Krankenversicherung und Lebenshaltung. Ziehen Sie eigenes Einkommen der überlebenden Person, vorhandenes Vermögen und voraussichtliche Hinterlassenenleistungen ab. Für die Schweizer Leistungen kommen je nach Fall AHV und berufliche Vorsorge infrage; Anspruch und Höhe müssen individuell geprüft werden. Bei unverheirateten Paaren sind die Regeln besonders sorgfältig zu lesen, denn der Status als Lebenspartner führt nicht automatisch zu denselben Leistungen wie eine Ehe. Ein Beispiel: Ein Paar mit zwei schulpflichtigen Kindern finanziert eine Wohnung. Stirbt die Person mit dem höheren Einkommen, muss die verbleibende Person möglicherweise ihr Pensum reduzieren, um Betreuung zu organisieren. Die Hypothek wird dadurch nicht kleiner. Eine Versicherungssumme sollte deshalb aus der tatsächlichen Finanzierungslücke über mehrere Jahre abgeleitet werden, nicht aus einer beliebigen Faustregel wie dem Zehnfachen des Lohns. Prüfen Sie auch bestehende Todesfallleistungen aus Pensionskasse oder 3a-Verträgen, bevor Sie neue Prämien zahlen. Bei einer alleinlebenden Person ohne Unterhaltspflichten kann ein hoher Todesfallschutz weniger Priorität haben als Erwerbsausfall und Haftung.

Haftpflicht und Hausrat nach realer Exposition beurteilen

Privathaftpflicht betrifft Forderungen, wenn Sie einer anderen Person einen versicherten Schaden zufügen. Hausrat betrifft je nach Bedingungen Schäden an eigenen beweglichen Sachen. Diese Risiken sind unterschiedlich, auch wenn Versicherer sie häufig gemeinsam anbieten. Prüfen Sie bei der Haftpflicht, welche Personen im Haushalt mitversichert sind, ob Schäden an gemieteten Räumen erfasst werden und welche Betragsgrenzen oder Ausschlüsse gelten. Beim Hausrat vergleichen Sie die vereinbarte Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert von Möbeln, Kleidung, Technik und weiteren Gegenständen. Eine zu niedrige Summe kann im Schadenfall Probleme schaffen; eine stark überhöhte Summe führt möglicherweise zu unnötiger Prämie. Ein Beispiel: Eine Person zieht aus einem möblierten Zimmer in eine eigene Wohnung und kauft Einrichtung für CHF 35'000. Der alte Hausratvertrag spiegelt diese Veränderung nicht zwingend wider. Bei einer Familie ändern sich Wert und versicherte Personen nach Geburt, Umzug oder Anschaffung teurer Gegenstände. Dokumentieren Sie grössere Anschaffungen und prüfen Sie, ob besondere Wertsachen separat erwähnt werden müssen. Ein Versicherungscheck kann keine allgemeinen Pauschalbeträge für jeden Haushalt festlegen. Er soll zeigen, welche finanziellen Folgen Sie selbst tragen können und welche Sie übertragen möchten. Die konkrete Police und ihre Bedingungen bleiben für den Leistungsanspruch massgebend.

Kleine Zusatzpolicen auf Doppelspurigkeiten prüfen

Reiseannullation, Smartphone, Garantieverlängerung und Rechtsschutz werden oft einzeln abgeschlossen, ohne den bestehenden Schutz zu prüfen. Sammeln Sie zu jeder Police den versicherten Anlass, Selbstbehalt, Höchstbetrag, geografischen Geltungsbereich und die jährliche Prämie. Vergleichen Sie danach Leistungen von Kreditkarte, Hausrat, Arbeitgeber oder einem anderen Vertrag. Zwei Verträge mit ähnlichem Namen können unterschiedliche Ausschlüsse haben; eine Überschneidung lässt sich nicht allein am Titel erkennen. Ein Beispiel: Eine Familie hat Reiseannullation über eine Kreditkarte, aber die Leistung setzt voraus, dass die Reise mit dieser Karte bezahlt wurde. Ihre separate Reiseversicherung deckt möglicherweise andere Mitreisende oder andere Ursachen. Erst der Bedingungsvergleich zeigt, ob beide nötig sind. Eine Geräteversicherung über CHF 180 pro Jahr kann bei einem Schaden von CHF 500 und Selbstbehalt von CHF 150 wenig wirtschaftlichen Nutzen bieten, sofern die Familie den Ersatz aus der Reserve tragen kann. Bei Rechtsschutz kommt es besonders auf versicherte Rechtsgebiete, Wartefristen und freie Wahl von Rechtsvertretung an. Kündigen Sie nicht automatisch jede kleine Police. Schreiben Sie pro Vertrag eine Entscheidung mit Begründung: behalten, reduzieren, anpassen oder nach Ablauf kündigen. So bleibt die Übersicht auch beim nächsten Jahrescheck verständlich.

Ausschlüsse, Wartefristen und Begünstigte lesen

Die grosse Zahl auf dem Deckblatt einer Police ist nur ein Teil des Schutzes. Lesen Sie, ab wann Leistungen beginnen, welche Ereignisse ausgeschlossen sind, ob die Deckung auf Krankheit und Unfall gleichermassen reagiert und wer im Leistungsfall Geld erhält. Ein Taggeld von CHF 200 pro Tag nach langer Wartefrist kann für die ersten Wochen wenig helfen. Eine Todesfallleistung kann für den falschen Begünstigten vorgesehen sein, wenn sich Familienstand oder Lebensgemeinschaft geändert haben. Bei Zusatzversicherungen können Spitallisten oder Höchstbeträge die versprochene Nutzung begrenzen. Die FINMA empfiehlt ausdrücklich, Allgemeine und Zusatzbedingungen sowie Kostengutsprachen vor Behandlungen zu prüfen. Übertragen Sie diese Sorgfalt auch auf andere Policen. Erstellen Sie für jedes wichtige Risiko einen kurzen Beispielsatz: «Wenn ich wegen Krankheit zwölf Monate nicht arbeiten kann, erhalte ich ab welchem Tag wie viel?» oder «Wenn ich sterbe, wer erhält welche Leistung?» Kann der Versicherer oder Vermittler die Frage nicht eindeutig anhand des Vertrags beantworten, bleibt der Fall offen. Vermerken Sie die schriftliche Antwort. Bei grenzüberschreitenden Familien prüfen Sie zudem, ob Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland den Schutz verändert. Auch eine gute Police hilft wenig, wenn eine Meldefrist nach einem Schaden übersehen wird; halten Sie die wichtigsten Kontakte sichtbar fest.

Wechsel und Kündigung ohne Lücke durchführen

Ein besseres Angebot ist erst dann eine Verbesserung, wenn der neue Vertrag tatsächlich angenommen wurde und zum passenden Datum beginnt. Das gilt besonders für Krankenzusatz- und Risikoabsicherungen. Die FINMA rät, bei einem Wechsel der Krankenzusatzversicherung die bestehende Police erst nach Bestätigung der neuen Aufnahme zu kündigen. Prüfen Sie bei allen privaten Versicherungen Laufzeit, Kündigungsfrist und Versicherungsjahr; dieses muss nicht immer mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Stimmen Sie Beginn und Ende schriftlich ab. Beispiel: Eine Familie findet eine neue Krankenzusatzversicherung ab Januar, kündigt die alte aber bereits im September, bevor die Gesundheitsprüfung abgeschlossen ist. Wird die neue Aufnahme später abgelehnt oder mit Vorbehalt versehen, kann die Familie schlechter stehen. Bei einer reinen Grundversicherung gelten andere Aufnahmeregeln; auch hier ist eine saubere Anmeldung und Kündigung erforderlich. Prüfen Sie nach dem Wechsel die erste Prämienrechnung und die neue Police auf Personendaten, Franchise, Leistung und Datum. Bewahren Sie die Bestätigung der alten Kündigung auf. Ändern Sie bei Lebensversicherungen keine Begünstigung oder Deckung nur aufgrund einer mündlichen Zusage. Ein guter Versicherungscheck endet mit einer geordneten Umsetzungsliste und Fristen, nicht mit vorschnellen Kündigungsschreiben.

Checkliste für Singles, Paare und Familien

Beginnen Sie mit einer Liste aller Policen und aller bereits vorhandenen Leistungen aus Arbeitgeber, Pensionskasse und Sozialversicherung. Rechnen Sie drei Bedarfsfälle in Franken pro Monat: längere Erwerbsunfähigkeit, Tod und ein grosser Sach- oder Haftpflichtschaden. Prüfen Sie anschliessend, welche Lücken selbst getragen werden können und welche den Haushalt ernsthaft gefährden würden. Für Singles steht oft das eigene Einkommen bei Krankheit stärker im Vordergrund; für Familien kommen Unterhalt, Betreuung und Wohnkosten bei Tod hinzu. Vergleichen Sie Grund- und Zusatzversicherung getrennt. Stellen Sie bei der Krankenkasse Jahresprämie plus mögliche Kostenbeteiligung gegenüber. Überprüfen Sie die Nichtberufsunfalldeckung anhand der tatsächlichen Stunden pro Arbeitgeber. Lesen Sie bei privaten Policen Wartezeit, Ausschlüsse, versicherte Personen, Begünstigte, Höchstsumme und Kündigungsdatum. Suchen Sie Doppelspurigkeiten bei Reise, Geräten und Rechtsschutz. Schreiben Sie danach für jeden Vertrag eine der vier Entscheidungen auf: behalten, anpassen, ergänzen oder kündigen. Fragen Sie bei Unklarheiten schriftlich nach. Führen Sie Änderungen erst aus, wenn die neue Deckung verbindlich bestätigt ist. Wiederholen Sie den Check nach Geburt, Heirat, Trennung, Jobwechsel, Selbständigkeit, Immobilienkauf und grösseren Änderungen des Gesundheitszustands. Ziel ist eine verständliche Absicherung Ihrer wirklichen Risiken zu tragbaren Prämien.

Den Schutz bei jedem Lebensereignis neu rechnen

Versicherungsbedarf verändert sich oft schneller als die Vertragslaufzeit. Nach einem Jobwechsel können Unfall- und Pensionskassenleistungen anders ausfallen, selbst wenn der Lohn gleich bleibt. Nach einer Geburt steigen Betreuungs- und Ausbildungskosten und die finanziellen Folgen eines Todesfalls. Bei einer Trennung ändern sich gemeinsame Ausgaben, begünstigte Personen und möglicherweise die Höhe des verfügbaren Einkommens. Nach einem Immobilienkauf sind Hypothek, Unterhalt und laufende Wohnkosten in die Bedarfsrechnung einzubeziehen. Wer selbständig wird, verliert unter Umständen Teile des zuvor über den Arbeitgeber organisierten Schutzes und muss die neue Lage früh prüfen. Legen Sie für jedes Ereignis eine kleine To-do-Liste an: neues Budget erstellen, Vorsorgeausweis und Arbeitgeberleistungen anfordern, drei Bedarfsfälle aktualisieren, bestehende Policen gegen die neue Lage prüfen und Begünstigungen kontrollieren. Beispiel: Eine Person erhöht nach der Geburt ihr Arbeitspensum vorübergehend nicht und verdient nur noch CHF 55'000 statt CHF 90'000. Das verändert nicht nur den monatlichen Geldfluss, sondern kann auch die Pensionskassenprognose und den aus dem Einkommen abgeleiteten Risikoschutz beeinflussen. Die Familie sollte ihren tatsächlichen Bedarf in dieser Phase prüfen, statt die alte Versicherungssumme unverändert als passend anzusehen. Der Check muss nicht immer zu neuen Verträgen führen. Manchmal genügt eine geänderte Versicherungssumme oder die Erkenntnis, dass die vorhandene Reserve eine kleine Lücke trägt. Dokumentieren Sie für jede Anpassung Datum, Anlass und die zugrunde liegenden Zahlen. So lässt sich später nachvollziehen, warum eine Police gewählt oder bewusst nicht abgeschlossen wurde. Wer eine Betreuungspflicht übernimmt, sollte zudem prüfen, ob eine bestehende Absicherung nur Erwerbseinkommen berücksichtigt. Die finanziellen Folgen von unbezahlter Arbeit lassen sich sonst leicht übersehen. Vereinbaren Sie nach solchen Änderungen einen konkreten Termin für die nächste Überprüfung, etwa nach dem ersten Jahr mit der neuen Lebenssituation. Prüfen Sie bei der nächsten Kontrolle auch den tatsächlichen Verlauf eines kleinen Schadens. Wie einfach war die Meldung, welche Unterlagen verlangte der Versicherer und welcher Betrag wurde nach Selbstbehalt bezahlt? Diese Erfahrung kann für eine Vertragsentscheidung hilfreicher sein als eine Werbebroschüre. Wenn eine Leistung abgelehnt wurde, lesen Sie die Begründung zusammen mit den Bedingungen und klären Sie offene Punkte schriftlich. Dokumentieren Sie ebenso, ob eine Police inzwischen ein Risiko versichert, das nicht mehr besteht. Ein früheres Pendlerfahrzeug, eine alte Mietwohnung oder ein inzwischen erwachsenes Kind kann Änderungen nötig machen. Der Schutz soll zum heutigen Haushalt passen.

Diese Informationen sind allgemein. Ihre Unterlagen, Verträge und die zuständigen Stellen bestimmen, was für Ihren Fall gilt.

Passende UmsetzungKostenlosen Versicherungscheck ansehen ↗